Mobilität
Das KBZ fördert Lernaufenthalte im Ausland oder in anderen Sprachregionen der Schweiz. Ein Praktikum oder Sprachaufenthalt eröffnet neue Perspektiven und stärkt deine sprachlichen, fachlichen und persönlichen Kompetenzen – für deinen Weg in die vernetzte Berufswelt.

Warum Mobilität?
Mobilitätsaufenthalte sind eine wertvolle Ergänzung zur Ausbildung. Sie fördern Selbstständigkeit, Sprachkompetenzen und interkulturelles Verständnis und bereiten dich gezielt auf die Anforderungen der vernetzten Berufswelt vor.
Organisation
Die Sprachaufenthalte oder Praktika sind von den Lernenden selbst zu organisieren. Die Zeitfenster für die Aufenthalte sind fixiert, damit die Lernenden möglichst wenig Schulstoff verpassen und den Anschluss nicht verlieren. Alle Aufenthalte finden im 4. Semester statt (bei Mediamatik im 4. oder 6. Semester / gilt nicht für EBA-Klassen).
Der Besuch respektive das Nachholen der üK muss vom Lehrbetrieb mit der üK-Organisation vorgängig abgesprochen werden. Die Lernenden sind selbst dafür verantwortlich mit ihren Ausbildungsbetrieben sicherzustellen, wie und wann die betrieblichen Leistungsziele erarbeitet werden.
Zeitfenster
Zeitfenster 1 (2 Wochen)
- Während dem QV-Fenster (in der Regel Woche 23 und 24)
- Während den offiziellen Schulferien (während der ganzen Lehrzeit möglich)
- Es wird kein Schulstoff verpasst.
Zeitfenster 2 (3 bis 11 Wochen)
- Ab dem QV-Unterbruch bis und mit Sommerferien (in der Regel ab Woche 23)
- Der verpasste Schulstoff wird selbständig erarbeitet.
- Für das Semesterzeugnis zählen die Leistungsbeurteilungen bis zum QV-Unterbruch.
Zeitfenster 3 (12-18 Wochen)
- Ab den Frühlingsferien (in der Regel ab Woche 16)
- Der verpasste Schulstoff wird grundsätzlich selbständig erarbeitet.
- Fachlehrpersonen stehen zu vorgegebenen Zeiten unterstützend zur Verfügung.
- Vereinzelt müssen Leistungsbeurteilungen während dem Aufenthalt abgelegt werden.
Finanzierung
Grundsätzlich ist die Finanzierung Sache der Lernenden. Das Kaufmännische Bildungszentrum arbeitet mit TIE International zusammen. Die von ihnen organisierten Praktika werden durch Movetia finanziell unterstützt. Movetia ist die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungssystem.
Gesuch und Bewilligung
Für das Zeitfenster 1 ist kein Gesuch an die Schule notwendig. Für die Zeitfenster 2 und 3 ist ein schriftliches Gesuch bis spätestens drei Monate vor der Abwesenheit per E-Mail an matthias.stebler@kbz-zug.ch einzureichen.
Das Gesuch muss zwingend vom Ausbildungsbetrieb bewilligt und unterschrieben sein (ebenfalls von mindestens einem/einer gesetzlichen Vertreter/-in, falls der/die Lernende noch nicht 18 Jahre alt ist). Der Aufenthalt darf erst nach Bewilligung der Schulleitung gebucht werden.